Staatliche Soforthilfen

Staatliche Soforthilfen – auch für gemeinnützige Organisationen

Der bayerische Landtag hat in der vergangenen Woche mit dem Nachtragshaushalt einstimmig ein Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht, wodurch Betriebe und gewerbliche Unternehmen unterstützt werden sollen, die von der Corona-Krise in existenziellem Maße bedroht sind. Die Grüne Landtagsfraktion begrüßt das Programm ausdrücklich. In Krisenzeiten ist eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung wichtig.

Zugleich verweisen die Grünen allerdings auch auf weiteren Handlungsbedarf. Auch gemeinnützige Vereine haben es aktuell mit empfindlichen finanziellen Ausfällen zu tun. Der Augsburger Landtagsabgeordnete Cemal Bozoğlu dazu: „In dieser schwierigen Zeit dürfen wir die gemeinnützigen Vereine nicht vergessen! Sie haben gerade viele finanzielle Ausfälle, weil sie ihre Veranstaltungen nicht durchführen, ihre Räumlichkeiten nicht vermieten oder ihre Vereinscafés nicht betreiben können. Solche Einrichtungen haben ebenso wie gewerbliche Betriebe in der Regel laufende Kosten und es besteht die große Gefahr, dass sie im Zuge der Corona-Krise aus finanziellen Gründen aufgeben müssen. Gerade gemeinnützige Vereine sind in diesem Zusammenhang mit der Problematik konfrontiert, dass die Bildung von Rücklagen steuerrechtlich nicht in allen Fällen zulässig ist. Staatliche Soforthilfen sollten daher auch für gemeinnützige Organisationen gelten. Vereine wie die Ballonfabrik, das Grandhotel Cosmopolis oder auch die Alevitische Gemeinde in Augsburg haben unsere Solidarität verdient. Die soziale Infrastruktur ist elementar für das tägliche Miteinander. Daher sollte alles unternommen werden, um erheblichen Schaden für solche Nichtregierungsorganisationen abzuwenden.“