In der laufenden Debatte um Corona-Soforthilfen fordern die Augsburger Abgeordneten Stephanie Schuhknecht und Cemal Bozoğlu eine vorübergehende Aussetzung der Rückzahlungspflicht – solange, bis rechtssichere und gerechte Lösungen für Unternehmen, Soloselbstständige und Künstler*innen in ganz Bayern geschaffen worden sind. Antworten der Staatsregierung auf neun Anfragen zum Plenum (s. Anhang) durch die Landtags-Grünen zeigen, wie mangelhaft der Vorschlag der Staatsregierung zum Erlass der Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen ist.
Viele Unternehmen und Soloselbstständige fallen durchs Raster, ebenso viele Künstler*innen. Schuhknecht: „Auch in Augsburg gibt es Unternehmen, denen die neuen Regelungen erheblich schaden könnten, und zwar in einer Zeit, in der sie schon am Rande der Existenz stehen. Wir müssen jetzt schnell Lösungen finden, um der Wirtschaft nicht weiter zu schaden.“
Mitte April hatte die Staatsregierung eine neue Regelung zum Erlass von Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen verkündet, mit der Kleinunternehmerinnen und Solo-Selbstständige entlastet werden sollen. Der Vorstoß stößt auf breite Kritik. Die Anfragen der Landtags-Grünen offenbaren dabei wie umfassend die daraus entstehenden Probleme sind: Von den Behörden werden zunächst keine Rückforderungsbescheide erlassen. Stattdessen müssen Betroffene zunächst eine selbsttätige Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses vornehmen. Dadurch ist davon auszugehen, dass es zu unterschiedlichen Einschätzungen kommt. Zudem soll für die Erlass-Prüfung vor allem die Werte auf Basis des letzten verfügbaren Einkommenssteuerbescheids zugrunde gelegt werden. Doch Einkommenssteuerbescheide, die ein oder zwei Jahre alt sind, geben in der Regel keine Auskunft über die aktuelle Lage – dabei wäre jedoch der Ist-Zustand entscheidend, um die wirtschaftliche Situation fair bewerten zu können.
Der Landtagsabgeordnete Bozoğlu meint: „Viele Unternehmen und Soloselbstständige, die die Mittel mühsam zusammenkratzen, um den Rückzahlungsforderungen nachzukommen, werden dadurch in eine wirtschaftliche Schieflagen geraten. Die hohen Energiepreise belasten sie aktuell auch noch. Deshalb ist dieses Vorgehen der Staatsregierung ungerecht und benachteiligt diejenigen, die sich an die bisherigen Vorgaben gehalten haben.“
Des Weiteren sind auch Künstler*innen, die Stipendien bekommen haben, von Rückzahlungsforderungen betroffen. Das Problem: Auch Künstler*innen, die Stipendien im Rahmen des Hilfsprogramms “Junge Kunst und Neue Wege” bekommen, aber aufgrund der Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung nicht in der Lage waren, die Projekte im Bewilligungszeitraum durchzuführen, sind von den Rückforderungen betroffen. Für sie gibt es keine Erlassregelungen. Künstler*innen und Kreative sind wieder einmal außen vor.