Cemal Bozoğlu: Militante und gefährliche Kaderorganisation!
München (7.5.21 /lmo). Die Landtags-Grünen fordern, die rechtsextreme Kadergruppe „Der III. Weg“ zu verbieten. „Verfassungsfeindlichkeit, Affinität zu Gewalt, antidemokratische Gesinnung – das sind die Merkmale dieser rechtsextremen Organisation“, erklärt der Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus der Landtags-Grünen, Cemal Bozoğlu. „Mit diesen Merkmalen sind die materiellen Verbotsvoraussetzungen der einschlägigen Rechtsgrundlagen für ein Parteienverbot gegeben.“
Auch das Bayerische Amt für Verfassungsschutz sieht im „Der III. Weg“ eine Nachfolgeorganisation des verbotenen „Freies Netz Süd“. Besonders problematisch sei, dass zahlreiche Mitglieder, Fördermitglieder und Sympathisant*innen aus dem 2014 verbotenen Neonazinetzwerk stammen. „Als Nachfolgeorganisation eines verbotenen Vereins muss auch diese verboten werden“, so Cemal Bozoğlu. „Die Parteihülle ist lediglich eine Tarnkappe für eine gewalttätige Organisation von Neonazis.“
Im September 2020 wurde eine Aktivistin des „III. Wegs“, Susanne G., in Fürth verhaftet. Sie soll Anschläge auf einen Landrat in der Region Nürnberg, auf Moscheevereine und auf Polizist*innen vorbereitet haben und ist bundesweit bei Aufmärschen der Partei als Ordnerin aufgetreten. Zudem hatte sie enge Kontakte zu den verurteilten NSU-Helfern Ralf Wohlleben und Andre Eminger. Am Prozess gegen Susanne G. hat auch der derzeitige Vorsitzende von „Der III. Weg“ Klaus Armstroff, teilgenommen und öffentlich seine Solidarität mit der Angeklagten bekundet.
Laut grüner Anfrage sieht das CSU-Innenministerium keine Voraussetzungen für ein Verbot von „Der III. Weg“ und „wohl auch keine Notwendigkeit, den Parteistatus der Organisation infrage zu stellen. Das muss aufhören“, so Cemal Bozoğlu. „Die rechtsextreme Kadergruppe „Der III. Weg“ ist derzeit eine der gefährlichsten Neonaziorganisationen und muss deshalb verboten werden. Den Status als politische Partei hat sie lediglich pro forma angenommen. Sie muss aber als rechtsextremistische Nachfolgeorganisation einer verbotenen Struktur bewertet werden.“