Ich begrüße die Neueinstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die selbsternannte Alternative für Deutschland ist zum parlamentarischen Arm des Rechtextremismus geworden und stellt die größte Gefahr für das friedliche Miteinander in unserem Land dar. Auch in Bayern gehören rechtsextreme Hetze und Rassismus zur DNA dieser Partei. Als Landtagsfraktion in Bayern sind wir zum Schluss gekommen, dass die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens zum Schutz unserer Demokratie unabdinglich ist. Deshalb haben wir die bayerische Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, die Einleitung eines solchen Verfahrens zu unterstützen. Die einzelnen Bausteine dieses Antrags lauten: Die AfD beobachten und weiteres Beweismaterial zusammentragen, eine Bund-Länder-Kommission auf den Weg bringen – ähnlich wie einst beim NPD-Verbotsverfahren –, eine Bundesratsinitiative initiieren oder unterstützen, um den Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen zu können.
Wir stehen an einem historischen Punkt, den die bayerische Staatsregierung und auch die Bundesregierung nicht verschlafen dürfen. Denn die AfD wird ihre demokratiegefährdenden Aktivitäten zweifellos fortsetzen. Die Belege, dass die Partei unsere vielfältige Demokratie zerstören will, sind erdrückend: Die AfD betreibt mit Begriffen wie „Passdeutsche“ oder „Remigration“ völkisch-nationalistische Hetze und spricht ganzen Bevölkerungsgruppen Grundrechte ab. Sie diffamiert in aggressiver Art und Weise demokratische Institutionen und politische Repräsentant:innen. Sie verbreitet rechtsextreme Verschwörungserzählungen wie die des „Großen Austausch“ und unterhält Kontakte mit demokratiefeindlichen Akteur:innen im Ausland (z. B. nach Russland), welche gezielt Desinformationen verbreiten, um die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union zu destabilisieren.
Die Tatsache, dass es rechtsextremen Demokratiefeinden gelingt, sich in Parlamenten in den Kommunen, Ländern und im Bund festzusetzen, macht sie nicht weniger zu Demokratiefeinden. Unsere Demokratie ist durch die AfD so sehr von innen heraus gefährdet wie kaum zuvor. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Für einen solchen Fall haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus die Bundesrepublik als „wehrhafte Demokratie“ konzipiert. In Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes haben sie ausdrücklich ein Verbot verfassungswidriger Parteien vorgesehen. Wir Landtags-Grüne sind der festen Überzeugung, dass der Ernstfall für Demokratie und Verfassung nun eingetreten ist. Die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens muss daher umgehend geprüft werden. Ich bleibe an diesem Thema dran.